Die Schülervertretung der Hermann-Schafft-Schule (SV)


Bei der Verwirklichung der
Bildungs- und Erziehungsziele
der Schule wirken die Schülerinnen
und Schüler durch ihre
Schülervertretung eigenverantwortlich
mit.
Die Schülervertretung
vertritt die Interessen der
Schülerinnen und Schüler in
der Schule, gegenüber den
Schulaufsichtsbehörden und
der Öffentlichkeit und übt
ihre Mitbestimmungsrechte
aus. Sie kann selbst gestellte
Aufgaben in eigener Verantwortung
durchführen.

§ 121 Hessisches Schulgesetz


Die Schülervertretung: Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Die SV setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern jeder Klasse, den Klassensprecher/innen zusammen. Die von Schülern/innen gewählten Schulsprecherinnen und Schulsprecher leiten die SV und vertreten sie in den verschiedenen Gremien der Schule wie z.B. in den pädagogischen Konferenzen und gegenüber der Schulleitung.

Die SV unserer Schule unterstützt und organisiert das Schulleben mit, um den Schulalltag im Sinne der Schüler/innen zu bereichern.


Die Schulsprecherin und ihre Stellvertreter sind:

Schulsprecherin: Viktoria Egerer

Stellvertretende Schulsprecherin: Jasmin Müller

Stellvertretender Schulsprecher: Justin Schmidt


Die SV-Lehrer: Sie werden im Abstand von zwei Jahren vor den Sommerferien für die kommenden Schuljahre von der Schülervertretung unserer Schule gewählt. An unserer Schule werden zwei SV-Lehrer/innen gewählt.

Aufgaben der SV-Lehrer:

Die SV-Lehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Vorhaben zu beraten, zu unterstützen und zwischen der SV und der Schulleitung zu koordinieren – sie greifen jedoch nicht in die Entscheidung der SV ein. Sie stellen die Verbindung der Schülervertretung zu den anderen Gremien der Schule wie der Lehrerkonferenz oder der Schulleitung dar.

Auf den regelmäßig stattfindenden SV-Sitzungen werden die Belange der SV im Beisein der SV-Lehrer geplant, diskutiert und entschieden.

Die SV-Lehrer sind gleichzeitig auch Vertrauenslehrer. Jede/r Schüler/in kann und soll sich bei Problemen in schulischen wie auch privaten Zusammenhängen an den SV-Lehrer wenden. Dies kann die als ungerecht empfundene Behandlung (oder Beurteilung) durch Lehrer, Streit oder Unstimmigkeiten mit anderen Mitschülern sein, um nur einige Beispiele zu nennen.


Die SV-Lehrer an unserer Schule sind:

Verbindungslehrerin: Michaela Schade

Verbindungslehrer: Thomas Ellenberg


Die Rechte der SV: Als Schülervertreterin oder Schülervertreter ist es mein Recht ...

  • ... ab der 5. Klasse jede Woche eine SV-Stunde während der Unterrichtszeit durchzuführen,

  • ... mindestens 1x im Jahr (Pflicht) mit allen und für alle Schülerinnen und Schülern eine Vollversammlung einzuberufen,

  • ... für SV-Veranstaltungen im Unterricht zu fehlen, ohne dass die Fehlzeit im Zeugnis vermerkt wird,

  • ... nicht für meine Arbeit in der SV benachteiligt zu werden (d.h. unfaire Noten, fiese Kommentare oder gar Nachsitzen),

  • ... an Klassen-, Fach- und Fachbereichs-, Gesamt- und Schulkonferenzen teilzunehmen.


Konferenzen: Klassenkonferenz:

Die Lehrkräfte einer Klasse treffen hier Absprachen über den Unterricht, Termine, Klassenfahrten usw. und entscheiden über pädagogische Maßnamen einzelner Schüler/innen.

Gesamtkonferenz:

Hier treffen sich alle Lehrkräfte der Schule, tauschen sich über wichtige Themen aus und fassen Beschlüsse.
Auch die SV darf teilnehmen und kann bei der Schulleitung einen Tagesordnungspunkt für die Anliegen der SV beantragen.

Fach- und Fachbereichskonferenzen:

Hier beschließen die Lehrkräfte der Fächer und Fachbereiche die Minimalpläne der Schule, die Bücher, Unterrichtsmaterialien...

Schulkonferenz:

Diese Konferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium. Es entscheidet z.B. über die Einrichtung einer Ganztagsschule, das Schulprogramm, neuen Wahlpflichtunterricht, Neubauten oder über die Schulordnung.